Eingeschränkte und verbotene Gegenstände

Handgepäck

Mit Einschränkungen erlaubt

Powerbanks und Ersatzbatterien: Nur im Handgepäck erlaubt. Nicht im aufgegebenen Gepäck zulässig. Müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Der Lithiumgehalt darf 2 g pro Batterie und 100 Wh pro Lithium-Ionen-Batterie nicht überschreiten. Maximal 20 Ersatzbatterien pro Passagier, sofern Air Arabia keine höhere Anzahl genehmigt.
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, Tablets und Kameras sind erlaubt. Lithiumgehalt darf 2 g und Lithium-Ionen-Kapazität 100 Wh nicht überschreiten. Maximal 15 Geräte pro Passagier, sofern Air Arabia keine höhere Anzahl genehmigt.
E-Zigaretten und Verdampfer: Nur im Handgepäck erlaubt und müssen vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein.
Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug: Ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug darf nur am Körper getragen werden, nicht im Handgepäck. Feuerzeugbenzin und Nachfüllungen sind in keinem Gepäck erlaubt.

Vollständig verboten

Abwehrsprays: Pfefferspray, Tränengas und ähnliche Geräte sind weder im Handgepäck noch am Körper erlaubt.
Elektroschockgeräte: Nicht im Handgepäck, aufgegebenen Gepäck oder am Körper erlaubt.
„An-jedem-Ort“-Streichhölzer und bestimmte Feuerzeuge: Streichhölzer, Jetflammen- und Zigarrenfeuerzeuge sowie Feuerzeuge mit Lithiumbatterie ohne Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.

Aufgegebenes Gepäck

Mit Einschränkungen erlaubt

Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Im aufgegebenen Gepäck unter denselben Batteriebeschränkungen erlaubt. Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
Toilettenartikel und Sprays: Im aufgegebenen Gepäck erlaubt, solange das Gesamtgewicht 2 kg oder 2 l pro Passagier nicht überschreitet. Einzelartikel dürfen 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten. Ventile müssen gegen unbeabsichtigte Freisetzung geschützt sein.
Quecksilber-Thermometer: Ein medizinisches Thermometer pro Passagier im Schutzgehäuse erlaubt.

Vollständig verboten

Powerbanks und Ersatzbatterien: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
E-Zigaretten und Verdampfer: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
„Smartes“ Gepäck mit nicht entfernbarer Lithiumbatterie über Grenzwert: Nicht akzeptiert, wenn die Batterie mehr als 0,3 g Lithium oder 2,7 Wh enthält.
Abwehrsprays und Elektroschockgeräte: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.

Beispiele gefährlicher Stoffe

Folgende gefährliche Güter dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck oder am Körper mitgeführt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt:
Gase: Entzündliche, nicht entzündliche oder giftige Gase wie Butan, Propan oder Tauchflaschen. Sauerstoffflaschen sind nur zugelassen, wenn sie medizinisch und von Air Arabia genehmigt sind.
Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe: Feuerzeugbenzin, Farben und ähnliche Stoffe.
Gifte: Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid.
Radioaktive, oxidierende und organische Peroxide: Jegliche Stoffe dieser Art.
Schusswaffen und Sprengstoffe: Einschließlich Pistolen, automatische Waffen und Munition.
Infektiöse Stoffe: Bakterien, Viren und ähnliche Substanzen.
Ätzende Stoffe: Säuren, Laugen und Nassbatterien. Quecksilber ist nur in einem medizinischen Thermometer erlaubt.
Speiseöle: Nicht erlaubt, wenn als Gefahrgut eingestuft.

Smartes Gepäck

Wenn die Batterie herausnehmbar ist und das Gepäck aufgegeben wird: Die Batterie muss entfernt und im Handgepäck mitgeführt werden.
Wenn die Batterie nicht herausnehmbar und über der Grenze liegt: Das Gepäck wird nicht zur Beförderung angenommen.

Chat
Unser Live-Chat bietet sofortige Unterstützung, damit Sie Ihre Fragen schnell klären und Ihre Reisebedürfnisse mit Zuversicht fortsetzen können.
Gepäckanfragen
Erhalten Sie Unterstützung bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck.
Kontaktzentrum
Kontaktieren Sie unser Team für Unterstützung bei Buchungen und allgemeinen Anfragen.