Eingeschränkte und verbotene Gegenstände

Handgepäck

Mit Einschränkungen erlaubt

Powerbanks und Ersatzbatterien: Nur im Handgepäck erlaubt. Nicht im aufgegebenen Gepäck zulässig. Müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Der Lithiumgehalt darf 2 g pro Batterie und 100 Wh pro Lithium-Ionen-Batterie nicht überschreiten. Maximal 20 Ersatzbatterien pro Passagier, sofern Air Arabia keine höhere Anzahl genehmigt.
Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Geräte wie Mobiltelefone, Laptops, Tablets und Kameras sind erlaubt. Lithiumgehalt darf 2 g und Lithium-Ionen-Kapazität 100 Wh nicht überschreiten. Maximal 15 Geräte pro Passagier, sofern Air Arabia keine höhere Anzahl genehmigt.
E-Zigaretten und Verdampfer: Nur im Handgepäck erlaubt und müssen vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein.
Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug: Ein kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug darf nur am Körper getragen werden, nicht im Handgepäck. Feuerzeugbenzin und Nachfüllungen sind in keinem Gepäck erlaubt.

Vollständig verboten

Abwehrsprays: Pfefferspray, Tränengas und ähnliche Geräte sind weder im Handgepäck noch am Körper erlaubt.
Elektroschockgeräte: Nicht im Handgepäck, aufgegebenen Gepäck oder am Körper erlaubt.
„An-jedem-Ort“-Streichhölzer und bestimmte Feuerzeuge: Streichhölzer, Jetflammen- und Zigarrenfeuerzeuge sowie Feuerzeuge mit Lithiumbatterie ohne Schutz gegen unbeabsichtigtes Einschalten sind verboten.

Aufgegebenes Gepäck

Mit Einschränkungen erlaubt

Elektronische Geräte mit Lithiumbatterien: Im aufgegebenen Gepäck unter denselben Batteriebeschränkungen erlaubt. Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
Toilettenartikel und Sprays: Im aufgegebenen Gepäck erlaubt, solange das Gesamtgewicht 2 kg oder 2 l pro Passagier nicht überschreitet. Einzelartikel dürfen 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten. Ventile müssen gegen unbeabsichtigte Freisetzung geschützt sein.
Quecksilber-Thermometer: Ein medizinisches Thermometer pro Passagier im Schutzgehäuse erlaubt.

Vollständig verboten

Powerbanks und Ersatzbatterien: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
E-Zigaretten und Verdampfer: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
„Smartes“ Gepäck mit nicht entfernbarer Lithiumbatterie über Grenzwert: Nicht akzeptiert, wenn die Batterie mehr als 0,3 g Lithium oder 2,7 Wh enthält.
Abwehrsprays und Elektroschockgeräte: Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.

Beispiele gefährlicher Stoffe

Folgende gefährliche Güter dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck oder am Körper mitgeführt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt:
Gase: Entzündliche, nicht entzündliche oder giftige Gase wie Butan, Propan oder Tauchflaschen. Sauerstoffflaschen sind nur zugelassen, wenn sie medizinisch und von Air Arabia genehmigt sind.
Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe: Feuerzeugbenzin, Farben und ähnliche Stoffe.
Gifte: Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid.
Radioaktive, oxidierende und organische Peroxide: Jegliche Stoffe dieser Art.
Schusswaffen und Sprengstoffe: Einschließlich Pistolen, automatische Waffen und Munition.
Infektiöse Stoffe: Bakterien, Viren und ähnliche Substanzen.
Ätzende Stoffe: Säuren, Laugen und Nassbatterien. Quecksilber ist nur in einem medizinischen Thermometer erlaubt.
Speiseöle: Nicht erlaubt, wenn als Gefahrgut eingestuft.

Smartes Gepäck

Wenn die Batterie herausnehmbar ist und das Gepäck aufgegeben wird: Die Batterie muss entfernt und im Handgepäck mitgeführt werden.
Wenn die Batterie nicht herausnehmbar und über der Grenze liegt: Das Gepäck wird nicht zur Beförderung angenommen.