Schwangere

Schwangere Reisende werden unter den folgenden Bedingungen befördert:

Bis einschließlich der 28. Schwangerschaftswoche:
Beim Check-in muss ein Haftungsausschlussformular ausgefüllt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Ab der 29. Schwangerschaftswoche:
Es ist ein gültiges „Fit to Fly“-ärztliches Attest erforderlich, das Folgendes enthält:

  • Anzahl der Schwangerschaftswochen.
  • Bestätigung, dass die Passagierin flugtauglich ist.
  • Unterschrift und Stempel eines zugelassenen Arztes oder Krankenhauses.
  • Gültig für 14 Tage ab Ausstellungsdatum.

Nach der 35. Woche (Einlingsschwangerschaft) oder nach der 32. Woche (Mehrlingsschwangerschaft) ist das Reisen nicht gestattet.

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