Schwangere
Schwangere Reisende werden unter den folgenden Bedingungen befördert:
Bis einschließlich der 28. Schwangerschaftswoche:
Beim Check-in muss ein Haftungsausschlussformular ausgefüllt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ab der 29. Schwangerschaftswoche:
Es ist ein gültiges „Fit to Fly“-ärztliches Attest erforderlich, das Folgendes enthält:
- Anzahl der Schwangerschaftswochen.
- Bestätigung, dass die Passagierin flugtauglich ist.
- Unterschrift und Stempel eines zugelassenen Arztes oder Krankenhauses.
- Gültig für 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
Nach der 35. Woche (Einlingsschwangerschaft) oder nach der 32. Woche (Mehrlingsschwangerschaft) ist das Reisen nicht gestattet.
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